Veröffentlicht am: 15.03.2019
Zuletzt aktualisiert: 15.03.2019
Köln/Aachen – der Verein Elektronische FallAkte arbeitet an der Entwicklung einer elektronischen Lösung für den reibungslosen Informationsfluss in Behandlungsprozessen. Am Montag, den 11. März 2019, fand in den Tagungsräumen der SoCura die turnusmäßige Vorstandssitzung des Vereins statt. Die Themen auf der Agenda: die Vorbereitung des Messeauftritts bei der DMEA 2019 sowie die durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angestrebte Definition eines Standards für arztgeführte Patientenakten.
v. l. n. r.: Dr. Sven Meister, Dr. Winfried Seibert, Volker Lowitsch, Uta Knöchel, (Vorstandsmitglieder des EFA-Vereins), Sven Sommer (Geschäftsführer der SoCura)
(Quelle: SoCura)
Bei der DMEA (9. bis 11. April in Berlin) werden der Verein Elektronische FallAkte und sein Kooperationspartner Fraunhofer Institut für Software und Systemtechnik mit einem Gemeinschaftsstand (Halle 2.2, Standnummer D-103) vertreten sein. Am zweiten Messetag finden zudem zwei Veranstaltungen statt, in deren Mittepunkt das Potenzial der Elektronischen FallAkte steht. Den Beginn macht der Talk „Die Elektronische Fallakte – Arztgeführter Datenaustausch im Aktendschungel“, der am 10. April 2019 von 15.45 bis 16.45 Uhr in der Hub 2, Halle 2.2 stattfindet. Daran schließt sich um 17 Uhr eine einstündige Spezialführung an (Treffpunkt ist das Mittelfoyer zwischen den Hallen 3.2 und 4.2), bei der Interessierte – etwa Vertreter von Ärztenetzwerken und Kliniken – Messepartner kennenlernen, die bereits den EFA-Standard anwenden.
Das BMG hat im Rahmen des E-Health-Gesetzes diverse Gremien mit der Definition einer arztgeführten Patientenakte beauftragt. Der EFA-Verein vertritt hier eine eindeutige Position: Nicht um die Interessen einzelner Anspruchsgruppen sollte es gehen, sondern um möglichst effiziente intersektorale Versorgungsprozesse, die für Patienten einen echten Mehrwert bieten. Mit Spannung wird die Bewertung des Standards EFA als Referenzarchitektur durch die „gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH“ erwartet.
Zielsetzung der elektronischen FallAkte (EFA 2.0) ist eine engere und reibungslosere Zusammenarbeit zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen bei der gemeinsamen Behandlung von Patienten. Aus einer Projektinitiative entwickelte sich der 2009 gegründete Verein Elektronische FallAkte e. V., der die Entwicklung seitdem in Kooperation mit dem Fraunhofer Institut für Software- und Systemtechnik , vorantreibt.
Während die Telematikinfrastruktur eine Vernetzungsinfrastruktur darstellt, über welche die Dienste angeboten werden, ist die elektronische FallAkte eine Kommunikationsplattform, die allen Behandelnden den datenschutzkonformen Zugriff auf die Informationen zu einem Fall ermöglicht. Eine FallAkte steht immer für den medizinischen Fall eines Patienten, also zum Beispiel für die Behandlung zu einem Beinbruch, nicht für die gesamte Krankengeschichte. Dank standardisierter Schnittstellen funktioniert der Informationsfluss zwischen verschiedenen Behandlungsstellen unabhängig von individuell unterschiedlichen IT-Systemen, reibungslos und ohne Informationsverluste. Eine ausgefeilte Sicherheitsarchitektur stellt den Schutz der sensiblen medizinischen Daten sicher. Entwickelt wurde sie in enger Zusammenarbeit mit den Landesbeauftragten für Datenschutz.
Derzeit betreut das Universitätsklinikum Aachen über eine Tochtergesellschaft das Portal FallAkte Plus. Dieses bietet den beteiligten Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen Zugang zu den Daten gemeinsamer Patienten. Der Zugang erfolgt browserbasiert über eine gesicherte Internetverbindung – Einrichtungen mit einer standardisierten EFA-Schnittstelle können auch direkt eingebunden werden.
Uta Knöchel, CTO und Geschäftsleitungsmitglied bei der SoCura, ist seit November 2018 Vorstandsmitglied des Vereins Elektronische FallAkte.